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EU-Kommission: Deutsche Post soll bis zu 1. Mrd. € ungerechtfertigte staatliche Beihilfen zurückzahlen

Im Zeitraum 1990 bis 1995 erhielt die Deutsche Post staatliche Ausgleichszahlungen von rd. 5,6 Mrd. € für die mit ihren gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbundenen Kosten; ab dem Jahr 1995 bekam sie ferner Pensionssubventionen i.H.v. rd. 37 Mrd. € als Entlastung für unverhältnismäßige Pensionskosten für ihre Beamten. Wie die Prüfung der Kommission jetzt ergeben hat, haben die staatlichen Ausgleichszahlungen der Deutschen Post keinen unrechtmäßigen Vorteil verschafft, da sie lediglich die Kosten ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen abdeckten und keine Überkompensierung bewirkten.

Die ab dem Jahr 1995 gewährten Subventionen für Pensionskosten für Beamte haben der Deutschen Post hingegen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Die Kommission hat geprüft, ob die von der Deutschen Post getragenen Sozialbeiträge der Höhe nach denen privater Wettbewerber entsprachen. Neben diesen Subventionen kamen der Deutschen Post in demselben Zeitraum erhöhte Portoentgelte zugute, die der Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten.

Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Entlastung hat die Deutsche Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Dienste (z. B. Paketdienste und Privatkundenbankgeschäft) tatsächlich erheblich geringere Sozialbeiträge getragen als ihre privaten Wettbewerber. Die Kommission hat die Rückforderung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe im Rahmen von 500 Mio. € bis 1 Mrd. € für den Zeitraum ab 2003 angeordnet.